Kursangebot

Maßnahmen zur Gesundheitsförderung

Ist Ihnen Ihre Gesundheit oder die Ihres
Kindes wichtig?

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen fördern unsere Kurse nach §20 SGB V mit einem Anteil von 70 – 100%. Es handelt sich hierbei um Massnahmen zur Gesundheitsförderung. Diese Kurse sind mit einem (*) gekennzeichnet. Es sind keine ärztlichen Leistungen und sie stellen keine Therapie oder Heilbehandlung dar. Ein Arztbesuch oder eine Verschreibung sind nicht erforderlich.