Kurse nach § 20 SGB V

Sie haben als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse in der Regel Anspruch auf diese Leistungen.
Voraussetzung ist, dass Ihre Kasse diese Leistungen in ihre Satzung aufgenommen hat.

Blockkurse

Blockkurse sind abgeschlossene Kurse mit festem Beginn und Ende. Der Einstieg in einen laufenden Kurs ist nicht möglich. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen fördern unsere Blockkurse nach §20 SGB V. Es handelt sich hierbei um Massnahmen zur Gesundheitsförderung. Ein Arztbesuch oder eine Verschreibung sind nicht erforderlich. Bei uns sind diese Kurse mit einem (*) gekennzeichnet.

Sie haben als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse in der Regel Anspruch auf diese Leistungen. Voraussetzung ist, dass Ihre Kasse diese Leistungen in ihre Satzung aufgenommen hat.

Die Höhe der Zuschüsse, die Anzahl der geförderten Kurse pro Jahr und die Häufigkeit sind von Kasse zu Kasse verschieden. Viele Kassen haben sich auf einen Betrag von 80% bis maximal 75,00 € eingependelt.

Wir helfen Ihnen gerne, die Frage der Förderung der Kurse mit Ihrer Kasse zu klären!

Selbstzahlerkurse

Selbstzahlerkurse sind fortlaufende Kurse. Der Einstieg ist jederzeit möglich.